Ltd. Gründung in Deutschland
Was ist eine Limited?
Die „Private Limited Company by Shares" kurz Limited oder Ltd ist die in Deutschland am stärksten voranschreitende ausländische Rechtsform. Ende 2010 waren in England rund 2,3 Mio. Limiteds registriert. Die Limited ist vor allem für ihr unternehmerfreundliches und unbürokratisches Gesellschaftsrecht bekannt. International ist sie die geläufigste Rechtsform.
Als eigenständige juristische Person kann die Limited Verträge schließen; vor Gericht klagen sowie verklagt werden; Immobilien besitzen; Insolvenz gehen.
Als Besitzer (=Gesellschafter) einer Limited haften Sie nur mit dem einbezahlten Stammkapital.
Warum also das Risiko eingehen und mit einer Personengesellschaft (z. B. Einzelunternehmen) mit seinem gesamten Privatvermögen zu haften? Mit einer Limited als Kapitalgesellschaft können Sie dieses Risiko einfach und unkompliziert ausschalten.
Einem deutschen Unternehmensgründer steht es frei, nach englischem Recht eine Limited zu gründen, deren Verwaltungssitz sich in Deutschland befindet. Der Unternehmer kann auch über eine Zweigniederlassung in Deutschland tätig werden. Bei dieser kann es sich sogar um die tatsächliche Hauptniederlassung der englischen Limited handeln.
Die deutsche Bundesregierung sieht durch die Gründung einer Limited eine Stärkung des Wirtschaftswachstums in allen Bereichen: „Die Limited ist eine Unternehmensrechtsform unter vielen, die jedem Unternehmensgründer zur Verfügung stehen. Eine größere Vielfalt an Unternehmensrechtsformen erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass ein Unternehmensgründer eine gerade für seine Zwecke besonders geeignete Rechtsform wählen kann."
Zu jedem Firmengründungspaket für Deutschland erhalten Sie zusätzlich:
- kostenlose Firmenwagenoption
- kostenlose Forderungsmanagementoption
- Büroservicegutschein
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